RS Vwgh 1990/9/17 90/15/0034

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Veröffentlicht am 17.09.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1090;
GebG 1957 §33 TP5 Abs1;
GebG 1957 §33 TP5 Abs3;
MRG §12;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1991, 564;

Rechtssatz

Ein dem Mieter eingeräumtes sog Präsentationsrecht (Hinweis Würth-Zingler, Miet- und Wohnrecht, 102, Randziffer 2 zu § 12 MRG) verleiht einem Mietvertrag ein derartiges Maß an Ungewißheit hinsichtlich seiner Dauer, daß ein Bestandvertrag angenommen werden muß, der von Anfang an von ungewisser Dauer

ist.

Schlagworte

Präsentationsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990150034.X03

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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