RS Vwgh 1990/10/23 90/14/0102

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1090;
ABGB §504;
ABGB §833;
ABGB §839;

Rechtssatz

Die Benützung einer Wohnung durch einen Miteigentümer der Liegenschaft hat ihren Rechtsgrund im Zweifel im Miteigentum (Benützungsregelung); ein anderer Rechtsgrund (Dienstbarkeit der Wohnung, Bestandverhältnis) bedarf des Beweises.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140102.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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