Norm: ABGB §358 IIIABGB §905 Abs2 IIAABGB §1002ABGB §1052 A
Rechtssatz: War der Treuhänder, der den Kaufpreis für eine Liegenschaft veruntreute, nicht mit der grundbücherlichen Durchführung der Eigentumsübertragung beauftragt, so hat er nicht die Zug um Zug-Einrede zur Sicherung der Eigentumsübertragung für den Käufer zu wahren. Der Treuhänder stellt lediglich eine Zahlstelle für den Verkäufer dar. Der Käufer hat in diesem Fall aufgrund des Kau... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIInABGB §1052 AABGB §1170
Rechtssatz: Steht fest, dass ein Werk dermaßen unverbesserbar mangelhaft ist, dass damit dessen Unbrauchbarkeit verbunden ist, ist die Berufung des gewährleistungspflichtigen Unternehmers auf die vertraglich festgelegte Vorleistungspflicht des Werkbestellers sittenwidrig und unbeachtlich. Entscheidungstexte 1 Ob 101/00k Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §1052 AABGB §1170ABGB §1299 C
Rechtssatz: Der Klient hatte ein Leistungsverweigerungsrecht wegen der Schlechterfüllung seines Rechtsanwalts. Nach Annahme der Leistungen des Rechtsanwalts stehen das Gewährleistungsrecht und das Schadenersatzrecht zur Verfügung. Entscheidungstexte 6 Ob 304/99w Entscheidungstext OGH 20.01.2000 6 Ob 304/99w ... mehr lesen...
Norm: ABGB §471 IABGB §1052 B2
Rechtssatz: Eine Leistungsverpflichtung Zug um Zug gegen eine Gegenleistung setzt nach § 1052 ABGB eine Einrede voraus, ebenso wie der Retentionsanspruch nach § 471 ABGB. Es genügt, dass sich aus dem Vorbringen ergibt, dass der Beklagte zur Herausgabe der Sache nur gegen Ersatz der Aufwendungen bereit ist. Entscheidungstexte 6 Ob 296/99v Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052 B1ABGB §1170
Rechtssatz: Sind konkrete Vereinbarungen darüber, welches Schicksal dem Skonto bestimmt ist, wenn der Werkbesteller wegen mangelhaft erbrachter Werkleistungen von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, nicht getroffen und ist auch eine in dieser Hinsicht bestimmende Verkehrssitte nicht feststellbar, so wird die Ermittlung des hypothetischen Parteiwillens bei Bedachtnahme auf die werkvertragliche Risikoauftei... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EABGB §929ABGB §932 IABGB §1052 AABGB §1052 B3
Rechtssatz: An sich ist zwar der Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts bei Sachmängeln nicht sittenwidrig, hat sich aber der Verkäufer zur Mängelbeseitigung bereitgefunden, also den Verbesserungsanspruch des Käufers anerkannt, so ist die Berufung auf den Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts in AGB sittenwidrig, wenn die (versuchte) Mängelbeseitigung misslingt. ... mehr lesen...