Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft betreibt, organisiert und verwaltet einen Barter-Pool. Die Teilnehmer dieses sogenannten Tauschrings können über eine bestimmte Webseite Waren und Dienstleistungen austauschen. Das von der Beklagten angebotene Verrechnungssystem beruht dabei darauf, dass die Entgeltforderungen aus diesen Geschäften nicht durch Barzahlung, sondern - allenfalls quotenmäßig - durch den Anspruch auf eine in Geld ausgedrückte gleichwertige geschäftliche Le... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIImABGB §1045ABGB §1053HGB §346 FUGB §346
Rechtssatz: Eine wesentliche Voraussetzung für die Handelsform Barter-Pool ist, dass dem Mitglied seine Lieferungen oder seine Leistungen ausschließlich durch Lieferungen oder Leistungen anderer Mitglieder abgegolten werden und dass es dem Mitglied nicht freisteht, nach Belieben nach einer von ihm bestimmten Zeit Barauszahlung von den anderen Mitgliedern oder dem Organisator zu verlange... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §920ABGB §1045ABGB §1053
Rechtssatz: Bei einer Doppelveräußerung kann der noch nicht befriedigte Gläubiger gegenüber dem Schuldner gemäß § 918 ABGB (wenn deren Leistung noch möglich erscheint) oder gemäß § 920 ABGB (wenn deren Leistung endgültig vereitelt ist) vom Vertrag zurücktreten. Entscheidungstexte 6 Ob 680/87 Entscheidungstext OGH 10.12.1987 6 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zum Zeitpunkt der am 11. September 1972/14. Februar 1973 zwischen der Beklagten und der I*** Gesellschaft m.b.H. (im folgenden "I***" genannt) geschlossenen, als "Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung war die Beklagte grundbücherliche Eigentümerin des zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ 38 II KG Kitzbühel-Land gehörigen Grundstücke 3143 und die I*** grundbücherliche Eigentümerin jener Liegenschaften der KG Kitzbühel-Land, zu deren Gutsbestand die Grundstücke ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt den Klagsbetrag als vereinbarte Stornogebühr, weil der Beklagte einen Kaufvertrag über einen LKW der Marke Renault nicht zugehalten habe. Der Beklagte wendete ein, er sei berechtigt von diesem Kaufvertrag zurückgetreten, weil sich die klagende Partei geweigert habe, vereinbarungsgemäß einen Lieferwagen der Type Citroen in Zahlung zu nehmen. Der Erstrichter wies das Klagebegehren auch im zweiten Rechtsgang ab. Nach seinen wesentlichen Festste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045ABGB §1054ABGB §1055
Rechtssatz: Die Differenz zwischen dem Preis der von einem Vertragsteil gelieferten Waren und dem Wert des gebrauchten und von diesem "in Eintausch genommenen" Gegenstandes des anderen Vertragsteiles muß zumindest bestimmbar sein, gleichgültig, ob es sich dabei nach der Regel des § 1055 ABGB um einen Kauf oder um einen Tausch handelt. Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045ABGB §1055
Rechtssatz: Ist vereinbart, einen neuen Gegenstand (hier: Ofen) zu liefern und den alten "in Eintausch zu nehmen", liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft vor. Entscheidungstexte 3 Ob 595/84 Entscheidungstext OGH 20.03.1985 3 Ob 595/84 Veröff: SZ 58/45 7 Ob 552/86 Entscheidungstext OGH 13.03.1986... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045
Rechtssatz: Gegenstand eines Tauschvertrages kann auch der Austausch von Forderungsrechten (gleichgültig ob aus Zielschuldverhältnissen oder Dauerschuldverhältnissen) sein. Entscheidungstexte 1 Ob 34/84 Entscheidungstext OGH 12.12.1984 1 Ob 34/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0019... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt die Bezahlung von 243 000 S sA und brachte vor, sie habe vom Beklagten einen PKW Marke Alfa Romeo Alfetta 1.6 gekauft; dabei sei vereinbart worden, daß anstelle des serienmäßigen 1.6-l-Vierzylindermotors ein fabriksneuer 2.5-l-Sechszylindermotor mit Vergaserausführung eingebaut werde. Zwischen den Streitteilen sei der Eintausch eines PKWs Alfa Romeo Giulietta 2.0 sowie eine Baraufzahlung von letztlich 133 000 S vereinbart worden. Der Eintauschwagen sei auf ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt den Ersatz der einem Dritten bezahlten Kosten für die Reparatur von Kanalverbauelementen, die sie im Frühjahr 1979 der beklagten Partei vermietet hatte, auf Grund der Vereinbarung, daß sie die während der Bestandzeit entstandenen Schäden auf eigene Rechnung beheben und den Ersatz dieser Auslagen vom Mieter fordern könne. Im Revisionsverfahren ist nur noch strittig, ob die klagende Partei zur sofortigen Rüge der Beschädigungen anläßlich der Rückstellung de... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 10. Oktober 1947, Zl. III b-451/3, wurde die Einleitung des Verfahrens zur Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke in der KG E verfügt. Die Grundstücke der beklagten Partei 189, 190, 191/1, 191/2, 192/1, 192/2 mit einer Gesamtfläche von 73.46 ar lagen außerhalb der sogenannten E-Wiesen des geschlossenen Zusammenlegungsgebietes. Der Zusammenlegungsplan wurde erstmals im Jahre 1950 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Nach di... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045
Rechtssatz: Ein Tausch ist ein zweiseitig verbindlicher (entgeltlicher) formfreier Konsensualvertrag, der nicht Eigentum der Vertragspartner zur Voraussetzung hat, sondern nur die Möglichkeit, Eigentum zu verschaffen (EvBl 1966/297; SZ 26/185). Entscheidungstexte 1 Ob 630/80 Entscheidungstext OGH 27.08.1980 1 Ob 630/80 Veröff: EvBl 1981/39 S 124 = JBl 1981,6... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045ABGB §1048Tir FLG 1952 §6Tir FLG 1952 §96Tir FLG 1952 §98Tir FLG 1952 §103Tir FLG 1952 §107ZPO §190 C1
Rechtssatz: Tauschverträge während eines agrarbehördlichen Zusammenlegungsverfahrens können, dessen Ergebnis beeinflussend, nur dann wirksam abgeschlossen werden, wenn die die Agrarbehörde genehmigt oder zum Inhalt des die Zusammenlegung beendenden Bescheides macht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045Tir FLG 1952 §96Tir FLG 1952 §98Tir FLG 1952 §104Tir FLG 1952 §107
Rechtssatz: Die Berücksichtigung von Verträgen, Vergleichen oder Wünschen bzw deren Ablehnung erfolgt abschließend im Bescheid der Agrarbehörde, ihre Verletzung kann nur im Rechtsmittelverfahren gegen den Bescheid dieser Behörde geltend gemacht werden und wird durch die Rechtskraft des Bescheides geheilt. Das Zusammenlegungsverfahren schafft allerdings keine unve... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IaABGB §918 IVaABGB §922ABGB §1045ABGB §1053
Rechtssatz: Gleichgültig, ob ein Doppelverkauf oder ein Tausch vorliegt, können nach Annahme der Leistung als Erfüllung keine Ansprüche nach § 918 ABGB, sondern nur Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 5 Ob 601/80 Entscheidungstext OGH 13.05.1980 5 Ob 601/80 ... mehr lesen...
Die Klägerin erwarb am 16. Mai 1975 vom Beklagten einen PKW Marke Chevrolet Impala; das Rechtsgeschäft wurde für den Beklagten von dessen Angestellten Bernd M abgeschlossen. Die Klägerin unterfertigte ein Kaufvertragsformular, das die Bestimmung enthielt, daß die auf der Rückseite des Kaufbriefes abgedruckten Liefer- und Verkaufsbedingungen durch die Unterschrift anerkannt werden. Die wesentlichen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen lauten: "1. Die vorliegenden Liefe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045ABGB §1053ZPO §226 IIIC
Rechtssatz: Bei einer Gegengeschäftsvereinbarung ist nicht erforderlich, daß die Waren der Gegenlieferung und deren Preis bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt sein müssen. Es ist Sache der Klägerin, die Fälligkeit ihrer Forderung dadurch herbeizuführen, daß sie die ihrer Forderung entsprechende Bestellung von Waren bei Beklagten tätig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045ABGB §1053
Rechtssatz: Wird bei einem Kaufvertrag eine andere Sache in Zahlung gegeben, so handelt es sich regelmäßig um einen Doppelkauf; mangels eines festgestellten abweichenden Parteiwillens berührt der Wegfall des einen Kaufvertrages die Gültigkeit des anderen nicht (Eintauschfahrzeug). Entscheidungstexte 1 Ob 745/79 Entscheidungstext OGH 05.03.1980 1 Ob 74... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045
Rechtssatz: Ein Tauschvertrag ist auch dann gegeben, wenn die Parteien vereinbaren, daß der eine der beiden Teile dem anderen eine Liegenschaft überträgt und dass die Gegenleistung darin besteht, daß ihm eine Liegenschaft übergeben wird, die ein Dritter zu diesem Zwecke zur Verfügung stellt. Entscheidungstexte 8 Ob 571/77 Entscheidungstext OGH 28.02.1978 8 Ob 571... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045
Rechtssatz: Ein Tauschvertrag setzt ebensowenig wie ein Kaufvertrag das Eigentum des Vertragspartners an der zu überlassenden Sache voraus. Entscheidungstexte 7 Ob 515/77 Entscheidungstext OGH 23.06.1977 7 Ob 515/77 1 Ob 630/80 Entscheidungstext OGH 27.08.1980 1 Ob 630/80 Veröff: EvBl 1981/39 S 124 = JBl 1981,652 =... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045ABGB §1053ABGB §1055
Rechtssatz: Doppelverkauf und nicht Tausch, wenn ein alter Wagen für ein Neufahrzeug auf Rechnung des Kaufpreises gegeben wird. Entscheidungstexte 3 Ob 32/73 Entscheidungstext OGH 06.03.1973 3 Ob 32/73 Veröff: JBl 1974,574 3 Ob 73/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 3 Ob 73/73 Bei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045ABGB §1053
Rechtssatz: Bei einem Doppelkauf kann die Verbindung der beiden Kaufverträge je nach dem Willen der Parteien mehr oder weniger weit gehen. Es kann bloß vereinbart sein, daß die Kaufpreise aufzurechnen sind. Es können aber auch nach der getroffenen Abmachung bei beiden Kaufverträgen so weit voneinander abhängig sein, daß der Weiterbestand des einen die Bedingung für das Aufrechtbleiben des anderen ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 C4ABGB §1045
Rechtssatz: Tausch eines ideellen Anteils an einer Liegenschaft gegen einen (flächenmäßig viel größeren) realen Teil dieses Grundstückes - kein unentgeltlicher Vertrag. Entscheidungstexte 5 Ob 225/71 Entscheidungstext OGH 10.11.1971 5 Ob 225/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:197... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045ABGB §1377
Rechtssatz: Die Vereinbarung des Wohnungstausches enthält auch bei der Annahme einer Novation jedenfalls die Auflösung des bestehenden Mietvertrages. Entscheidungstexte 5 Ob 116/68 Entscheidungstext OGH 08.05.1968 5 Ob 116/68 Veröff: MietSlg 20504 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ. 35 KG. D. (Weberbauerngut), zu welcher auch das Grundstück Nr. 310 und die Baufläche 38/1 Stadl gehören. Ob dieser Liegenschaft sind u. a. zugunsten der Josefa K. das Veräußerungs- und Belastungsverbot, die Dienstbarkeit der Wohnung, die Reallast des Auszuges und das Pfandrecht für ein monatliches Handgeld von 300 S einverleibt. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ. 44 KG. D. (Wirtsrealität), auf ... mehr lesen...
Nach dem klägerischen Vorbringen hat die Beklagte, welche im Hause M, S.-Straße 75a, eine Mietwohnung bewohnt hat, mit Adolf B., der im Hause der der Klägerin, M., B.-Straße 82, im hinteren Trakte eine ebenerdige, aus Zimmer, Küche, Vorhaus samt Zubehör bestehende Wohnung in Hauptmiete innegehabt hat, einen Wohnungstausch durchgeführt. Mitte Dezember 1961 habe die Klägerin erfahren, daß Adolf B. mit seiner Familie und sämtlichen Fahrnissen aus der in ihrem Hause gelegenen Parterrewohn... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 A2ABGB §1045ABGB §1393
Rechtssatz: Der gegen den Willen des Hauseigentümers durchgeführte Wohnungstausch gibt dem Hauseigentümer keinen Räumungsanspruch gegen den neuen Wohnungsinsassen, der im Zweifel die Mietrechte seines Tauschpartners weiter ausübt ( vgl. SZ. VII 15, 388 ). Entscheidungstexte 8 Ob 221/62 Entscheidungstext OGH 03.06.1962 8 Ob 221/62 SZ 35/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045ABGB §1054
Rechtssatz: Bestimmbarkeit des Kaufpreises, bzw der Tauschgegenleistung (Vereinbarung der Übergabe von Grundstücken gegen Leistung bestimmter Geldbeträge und von Teppichen ohne nähere Konkretisierung). Entscheidungstexte 6 Ob 40/61 Entscheidungstext OGH 01.02.1961 6 Ob 40/61 Veröff: EvBl 1961/196 S 267 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIIIABGB §1045
Rechtssatz: Der durch listige Irreführung ( Vorspiegelung eines Wohnungstausches, obwohl eine Veräußerung der Wohnung vorgesehen ist ) zur Zusage einer Zustimmungserklärung zum Wohnungstausch veranlaßte Vermieter kann diese Zustimmung verweigern. Entscheidungstexte 1 Ob 443/60 Entscheidungstext OGH 14.12.1960 1 Ob 443/60 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045WohnungsanforderungsG §9 Abs3
Rechtssatz: Eine Tauschgenehmigung schuf keinen öffentlich rechtlichen Benützungstitel. Entscheidungstexte 1 Ob 343/58 Entscheidungstext OGH 22.10.1958 1 Ob 343/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0038470 Dokumentnummer JJR_19581022_... mehr lesen...