RS OGH 1978/2/28 8Ob571/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1978
beobachten
merken

Norm

ABGB §1045

Rechtssatz

Ein Tauschvertrag ist auch dann gegeben, wenn die Parteien vereinbaren, daß der eine der beiden Teile dem anderen eine Liegenschaft überträgt und dass die Gegenleistung darin besteht, daß ihm eine Liegenschaft übergeben wird, die ein Dritter zu diesem Zwecke zur Verfügung stellt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 571/77
    Entscheidungstext OGH 28.02.1978 8 Ob 571/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0019868

Dokumentnummer

JJR_19780228_OGH0002_0080OB00571_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten