RS OGH 1980/8/27 1Ob630/80

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Veröffentlicht am 27.08.1980
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Rechtssatz

Tauschverträge während eines agrarbehördlichen Zusammenlegungsverfahrens können, dessen Ergebnis beeinflussend, nur dann wirksam abgeschlossen werden, wenn die die Agrarbehörde genehmigt oder zum Inhalt des die Zusammenlegung beendenden Bescheides macht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0030779

Dokumentnummer

JJR_19800827_OGH0002_0010OB00630_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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