Norm: ABGB §1039ABGB §1041 A4oö FischereiG §1 Abs3EGZPO ArtXLII Abs1 IDa
Rechtssatz: Einem Fischereiberechtigten als Gläubiger eines Verwendungsanspruchs durch Wertersatz steht gegen den Bereicherten analog § 1039 ABGB ein Rechnungslegungsanspruch zu. Entscheidungstexte 1 Ob 82/05y Entscheidungstext OGH 31.01.2006 1 Ob 82/05y Veröff: SZ 2006/13 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IaABGB §372 IbABGB §1041 A1ABGB §1293 ffoö FischereiG §1 Abs3
Rechtssatz: Die publizianische Klage dient ganz allgemein dem relativen Schutz rechtmäßiger Erwerber von Sachen oder Rechten. Solche Personen müssen lediglich ihr im Verhältnis zu dem in Anspruch Genommenen besseres Recht beweisen. Nach einem Eingriff in ihr relatives Recht durch Dritte stehen ihnen jedenfalls insoweit Schadenersatz- und Verwendungsansprüche zu, als s... mehr lesen...
Norm: ABGB §877ABGB §1041ABGB §1437
Rechtssatz: Im Fall der Auftragserteilung durch einen Geschäftsunfähigen kann es im Sinn des diesem von der Rechtsordnung zu gewährenden Schutzes nicht zweifelhaft sein, dass das Risiko des Wertverlustes der in Erfüllung des nur vermeintlich wirksamen Auftrags angeschafften Sachen der Auftragnehmer zu tragen hat. Entscheidungstexte 9 Ob 98/04h Ents... mehr lesen...