Norm
ABGB §877Rechtssatz
Im Fall der Auftragserteilung durch einen Geschäftsunfähigen kann es im Sinn des diesem von der Rechtsordnung zu gewährenden Schutzes nicht zweifelhaft sein, dass das Risiko des Wertverlustes der in Erfüllung des nur vermeintlich wirksamen Auftrags angeschafften Sachen der Auftragnehmer zu tragen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120316Dokumentnummer
JJR_20051123_OGH0002_0090OB00098_04H0000_001