RS OGH 2006/1/31 1Ob82/05y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.2006
beobachten
merken

Rechtssatz

Einem Fischereiberechtigten als Gläubiger eines Verwendungsanspruchs durch Wertersatz steht gegen den Bereicherten analog § 1039 ABGB ein Rechnungslegungsanspruch zu.Einem Fischereiberechtigten als Gläubiger eines Verwendungsanspruchs durch Wertersatz steht gegen den Bereicherten analog Paragraph 1039, ABGB ein Rechnungslegungsanspruch zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120589

Dokumentnummer

JJR_20060131_OGH0002_0010OB00082_05Y0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten