Entscheidungen zu § 1013 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

26 Dokumente

Entscheidungen 1-26 von 26

TE OGH 2007/11/7 6Ob110/07f

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Entscheidung | OGH | 07.11.2007

RS OGH 2007/11/7 6Ob110/07f, 4Ob217/13k, 5Ob148/13w

Norm: ABGB §1009ABGB §1013
Rechtssatz: Nach § 1009 ABGB ist der Gewalthaber verpflichtet, dem Gewaltgeber alle persönlichen Vorteile herauszugeben, die ihm aus irgendeinem mit der Geschäftsführung im inneren Zusammenhang stehenden Grund zugekommen sind, weil in einem solchen Fall grundsätzlich die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass diese Vorteile auf die getroffenen Entscheidungen einen dem Geschäftsherrn nachteiligen Einfluss haben konnte. Nac... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.2007

TE OGH 2007/3/23 2Ob34/07z

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Entscheidung | OGH | 23.03.2007

TE OGH 2000/9/20 3Ob13/99d

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Entscheidung | OGH | 20.09.2000

TE OGH 2000/7/13 6Ob286/99y

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Entscheidung | OGH | 13.07.2000

TE OGH 1998/5/27 3Ob55/98d

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Entscheidung | OGH | 27.05.1998

TE OGH 1992/12/16 9ObA292/92

Begründung: Der Beklagte ist seit 1.1.1975 Beamter der Stadtgemeinde M*****. Vorher war er Vertragsbediensteter dieser Gebietskörperschaft. Der Beklagte wurde aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Klägerin, die eine Betriebsgesellschaft der Stadtgemeinde M***** ist, und der Stadtgemeinde M***** vom 27.3.1986 der Klägerin zu 90 % des Vollbeschäftigungsausmaßes zur Verfügung gestellt. Die Diensthoheit der Stadtgemeinde M***** blieb aufrecht. Der Beklagte erhält seine Dienstbezü... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.12.1992

TE OGH 1992/9/16 9ObA206/92

Begründung: Der Beklagte ist seit 1.1.1983 Beamter der Stadtgemeinde M*****. Vorher war er Vertragsbediensteter dieser Gebietskörperschaft. Der Beklagte wurde auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Klägerin, die eine BetriebsgesellschaftmbH der Stadtgemeinde M***** ist, und der Stadtgemeinde M***** vom 28.3.1983 der Klägerin zu 95 % des Vollbeschäftigungsausmaßes zur Verfügung gestellt. Die Diensthoheit der Stadtgemeinde M***** blieb aufrecht. Der Beklagte erhält seine Dienst... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1992

RS OGH 1992/9/16 9ObA206/92, 9ObA292/92

Norm: ABGB §1013
Rechtssatz: Auch eine Provision für den Vertreter, die bei der Preiskalkulation des Dritten nicht berücksichtigt wurde, weil sie vom Dritten unter Verzicht auf einen Teil des Gewinnes gewährt wurde, hat die Bedeutung eines versteckten Preisnachlasses und ist damit ein aus dem Geschäft entspringender Nutzen, auf dessen Herausgabe der Geschäftsherr Anspruch hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1992

RS OGH 1992/9/16 9ObA206/92, 9ObA292/92

Norm: ABGB §1013
Rechtssatz: Die Geltendmachung des Herausgabeanspruches durch den Geschäftsherrn in bezug auf die erfolgte Zuwendung ist regelmäßig nicht als Sanierung der Treuepflichtverletzung des Geschäftsbesorgers zu werten. Entscheidungstexte 9 ObA 206/92 Entscheidungstext OGH 16.09.1992 9 ObA 206/92 Veröff: SZ 65/120 = DRdA 1993,314 (Ritzberger - Moser) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1992

RS OGH 1992/9/16 9ObA206/92, 9ObA292/92

Norm: ABGB §1013
Rechtssatz: An die Stelle der "Armenkasse" ist der Bezirksfürsorgeverband getreten. Entscheidungstexte 9 ObA 206/92 Entscheidungstext OGH 16.09.1992 9 ObA 206/92 Veröff: SZ 65/120 = DRdA 1993,314 (Ritzberger - Moser) 9 ObA 292/92 Entscheidungstext OGH 16.12.1992 9 ObA 292/92 Veröff: Arb 11052 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1992

RS OGH 1992/7/9 7Ob1589/92, 6Ob103/20w

Norm: ABGB §1013HGB §354
Rechtssatz: Unter das Verbot der Geschenkannahme fallen alle Arten von Vorteilen, insbesondere auch Provisionen (SZ 52/158; SZ 43/9). Entscheidungstexte 7 Ob 1589/92 Entscheidungstext OGH 09.07.1992 7 Ob 1589/92 6 Ob 103/20w Entscheidungstext OGH 15.09.2020 6 Ob 103/20w ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1992

TE OGH 1991/2/26 8Ob535/90

Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren vom 25.10.1973 bis 1.7.1985 verheiratet. Sie haben 1977 die Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit dem Haus L*****straße 15 gekauft und sind auch heute noch je zur Hälfte Eigentümer dieses Hauses. Es wurde bis 22.6.1987 vom Beklagten verwaltet; seither liegt die Hausverwaltung in den Händen eines gerichtlich bestellten Verwalters. Daß die Einnahmen aus der Vermietung des Hauses zur Hälfte der Klägerin zustehen, ist unstrittig. Mit der am 9.4.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.1991

TE OGH 1990/3/22 7Ob1001/90

Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Frage der Fälligkeit des Rechtsanwaltshonorars aufgrund einer Prozeßführung hat die Rechtsprechung seit vielen Jahren den einhelligen Standpunkt vertreten, daß dieses Entgelt (Honorar) erst dann fällig ist, wenn keine weiteren (Vertretungs-)Leistungen mehr zu erbringen sind (SZ 39/211, JBl 1967, 622 = RZ 1967, 104, zuletzt 6 Ob 751/78 und 4 Ob 595/79). Anmerkung E20095 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.03.1990

TE OGH 1989/9/12 4Ob557/89

Entscheidungsgründe: Kurt E*** - der geschäftsführende Gesellschafter der E*** Reifengesellschaft mbH, welche Eigentümerin der auf der im Eigentum Dritter stehenden Liegenschaft EZ 1553 KG Webling als Superädifikat errichteten Betriebesgebäude, Hallen, Büro- und Wohngebäude mit der Orientierungsnummer Kärtnerstraße 261 war - erteilte am 9.April 1984 der Klägerin den Alleinvermittlungsauftrag zum Verkauf dieses Superädifikates sowie der in seinem persönlichen Alleineigentum stehend... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.09.1989

RS OGH 1989/9/12 4Ob557/89

Norm: ABGB §1013
Rechtssatz: § 1013 Satz 2 ABGB macht keinen Unterschied danach, ob die Zuwendung von dem dritten Geschäftspartner oder einer anderen Person kommt. Entscheidungstexte 4 Ob 557/89 Entscheidungstext OGH 12.09.1989 4 Ob 557/89 Veröff: RdW 1990,44 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS00194... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1989

RS OGH 1989/9/12 4Ob557/89

Norm: ABGB §1013HVG §5
Rechtssatz: § 5 HVG geht als Sondervorschrift § 1013 ABGB vor; auf den Maklervertrag kann § 1013 ABGB daher allenfalls nur subsidiär angewendet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 557/89 Entscheidungstext OGH 12.09.1989 4 Ob 557/89 Veröff: RdW 1990,44 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1989

RS OGH 1989/9/12 4Ob557/89, 3Ob13/99d

Norm: ABGB §879 BIIeABGB §1013AngG §13HVG §5
Rechtssatz: Es ist ein allgemeines Rechtsprinzip, das in einer größeren Anzahl gesetzlicher, insbesondere auch zivilrechtlicher, Regelungen (§ 1013 ABGB, § 5 HVG, § 13 AngG) Ausdruck gefunden hat, daß die Bestechung und Zahlung von Schmiergeldern zum Zweck, jemanden von der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten abzuhalten, rechtswidrig ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1989

RS OGH 1984/6/7 6Ob549/83

Norm: ABGB §1013
Rechtssatz: Die Vereinbarung zwischen dem Beauftragten und dem Dritten über eine Zuwendung ist ein schwebend unwirksames Rechtsgeschäft, das nur durch die Genehmigung des Machtgebers wirksam werden kann. Während des Schwebezustandes ist eine Klage auf Leistung dieser Zuwendung nicht möglich. Entscheidungstexte 6 Ob 549/83 Entscheidungstext OGH 07.06.1984 6 Ob 549... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.06.1984

TE OGH 1981/11/26 7Ob658/81

Der Kläger begehrt die Herausgabe des Gewinnes der Beklagten aus der ohne seinen Auftrag erfolgten Führung seiner Legehühnerfarm ab dem 18. November 1977. Der Erstrichter gab dem Klagebegehren im Teilbetrag von 18 437.41 S (Rechenfehler 71 g) samt Nebengebühren statt und wies das Mehrbegehren ab. Nach seinen Feststellungen hatte der Erstbeklagte am gleichen Standort bis August oder September 1977 eine Hühnerfarm geführt. Ab 4. Oktober 1977 übernahm der Kläger diese Hühnerfarm mit ei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.11.1981

RS OGH 1981/11/26 7Ob658/81, 8Ob535/90

Norm: ABGB §1004ABGB §1013ABGB §1038
Rechtssatz: Entgeltlichkeit ist für die Besorgung fremder Geschäfte keineswegs typisch. Entscheidungstexte 7 Ob 658/81 Entscheidungstext OGH 26.11.1981 7 Ob 658/81 Veröff: SZ 54/176 8 Ob 535/90 Entscheidungstext OGH 26.02.1991 8 Ob 535/90 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1981

RS OGH 1971/4/7 5Ob54/71 (5Ob55/71), 3Ob644/81

Norm: ABGB §863 EIABGB §1004ABGB §1013
Rechtssatz: Die Vereinbarung der Entgeltlichkeit des Bevollmächtigungsvertrages kann auch stillschweigend geschlossen werden. Mangels Anhaltspunktes über die Höhe der gebührenden Belohnung gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen. Entscheidungstexte 5 Ob 54/71 Entscheidungstext OGH 07.04.1971 5 Ob 54/71 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1971

RS OGH 1961/9/20 6Ob275/61

Norm: ABGB §1009ABGB §1013
Rechtssatz: Keine Haftung des Geschenkgebers für die Herausgabe des Schmiergeldes durch den Beschenkten. Entscheidungstexte 6 Ob 275/61 Entscheidungstext OGH 20.09.1961 6 Ob 275/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0025424 Dokumentnummer JJR_19610920_OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1961

RS OGH 1954/8/11 3Ob427/54

Norm: ABGB §1013ABGB §1295 Abs2HVG §6 Abs3
Rechtssatz: Ein Geschäftsvermittler, der einen Anspruch auf Zahlung der Einkaufsprovision nur aus der Vereinbarung mit dem Käufer ableiten kann, kann gegen den Verkäufer einen Schadenersatzanspruch wegen Entganges dieser Provision nur erheben, wenn aus dem Verhalten des Verkäufers zu schließen ist, daß dieser vom Vertrag mit dem Käufer zurückgetreten ist, geradezu um den Geschäftsvermittler um seinen P... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.08.1954

TE OGH 1949/3/30 2Ob98/49

Der Rechtsanwalt Dr. M. hatte den Kaufmann L., der nach der Okkupation ein Unternehmen arisiert und unter der auf seinen Namen geänderten Firma geführt hatte, durch Jahre vertreten. L. ist anläßlich des Zusammenbruches des nationalsozialistischen Regimes geflüchtet. Für sein Unternehmen ist in der Folge ein öffentlicher Verwalter bestellt worden. Dr. M. brachte gegen die durch den Verwalter vertretene Firma beim Handelsgericht die Klage auf Bezahlung seines Honorars in der Höhe von 14... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.03.1949

RS OGH 1949/3/30 2Ob98/49, 4Ob228/30, 6Ob320/59, 3Ob1/60, 6Ob331/60, 3Ob11/61, 7Ob197/64, 6Ob247/69,

Norm: ABGB §1004ABGB §1013ABGB §1170ABGB §1486 Z6
Rechtssatz: Der Honoraranspruch eines Rechtsanwaltes ist mangels einer anderen Vereinbarung so lange nicht fällig, als das Mandatsverhältnis nicht erloschen ist; der Lauf der Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Eintritt der Fälligkeit des Anspruches (§ 1486 Z 6 ABGB). Entscheidungstexte 2 Ob 98/49 Entscheidungstext OGH 30.03.1949 2 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1949

Entscheidungen 1-26 von 26