Norm
ABGB §863 EIRechtssatz
Die Vereinbarung der Entgeltlichkeit des Bevollmächtigungsvertrages kann auch stillschweigend geschlossen werden. Mangels Anhaltspunktes über die Höhe der gebührenden Belohnung gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0014328Dokumentnummer
JJR_19710407_OGH0002_0050OB00054_7100000_001