RS OGH 1954/8/11 3Ob427/54

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Veröffentlicht am 11.08.1954
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Norm

ABGB §1013
ABGB §1295 Abs2
HVG §6 Abs3

Rechtssatz

Ein Geschäftsvermittler, der einen Anspruch auf Zahlung der Einkaufsprovision nur aus der Vereinbarung mit dem Käufer ableiten kann, kann gegen den Verkäufer einen Schadenersatzanspruch wegen Entganges dieser Provision nur erheben, wenn aus dem Verhalten des Verkäufers zu schließen ist, daß dieser vom Vertrag mit dem Käufer zurückgetreten ist, geradezu um den Geschäftsvermittler um seinen Provisionsanspruch zu bringen (siehe auch SZ 16/66).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 427/54
    Entscheidungstext OGH 11.08.1954 3 Ob 427/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0029044

Dokumentnummer

JJR_19540811_OGH0002_0030OB00427_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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