RS OGH 1992/9/16 9ObA206/92, 9ObA292/92

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Norm

ABGB §1013

Rechtssatz

Die Geltendmachung des Herausgabeanspruches durch den Geschäftsherrn in bezug auf die erfolgte Zuwendung ist regelmäßig nicht als Sanierung der Treuepflichtverletzung des Geschäftsbesorgers zu werten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0019480

Dokumentnummer

JJR_19920916_OGH0002_009OBA00206_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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