Norm: ABGB §1009ABGB §1489 IIB
Rechtssatz: Das Wissen des schädigenden Vertreters um die Schädigung ist dem geschädigten Vertretenen bei Feststellung des Beginns der Verjährungsfrist nicht zuzurechnen, ob nun bei Anspruchsdurchsetzung gegenüber einem Dritten oder dem Schädiger selbst. Entscheidungstexte 1 Ob 64/00v Entscheidungstext OGH 30.01.2001 1 Ob 64/00v Veröff: SZ 74/14 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1489 IIB
Rechtssatz: Liegt der erforderliche Wissensstand weder beim Vertreter noch beim Vertretenen vollständig vor, so beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen. Entscheidungstexte 1 Ob 64/00v Entscheidungstext OGH 30.01.2001 1 Ob 64/00v Veröff: SZ 74/14 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009
Rechtssatz: Bei einer gleichartigen - Kollisionen nahelegenden - Interessenlage ist eine analoge Anwendung der von Lehre und Rechtsprechung zur Gültigkeit von Insichgeschäften entwickelten Grundsätze möglich. Entscheidungstexte 4 Ob 71/00w Entscheidungstext OGH 12.04.2000 4 Ob 71/00w Veröff: SZ 73/68 5 Ob 99/02y ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1027ABGB §1029 B4ABGB §1029 DGmbHG §18 Abs2WG Art17 AWG Art17 D
Rechtssatz: Wer nach dem äußeren Bild der Urkunde als Aussteller für ein seinen Namen tragendes Einzelunternehmen gezeichnet hat, kann sich der gutgläubigen Zweiterwerberin des Wechsels gegenüber mangels Offenlegung in der Urkunde nicht darauf berufen, er habe für eine GmbH gleichen Namens im Rahmen eines unternehmensbezogenen Geschäftes gehandelt. Er haftet a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1299RAO §9
Rechtssatz: Gemäß § 9 RAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Rechte seiner Partei mit Gewissenhaftigkeit zu vertreten; diese Bestimmung ergänzt § 1009 ABGB, der den Gewalthaber verpflichtet, das ihm durch den Bevollmächtigungsvertrag aufgetragene Geschäft umsichtig und redlich zu besorgen. Daraus ergeben sich für den Anwalt eine Reihe von Pflichten, wie unter anderem Warn-, Aufklärungs-, Informations- und Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1299 CRAO §9
Rechtssatz: Der Anwalt ist dazu verpflichtet, seinen Mandanten auf die drohende Verjährung von Ansprüchen gegen einen Dritten hinzuweisen, wenn für ihn ersichtlich ist, dass bei Verlust des das eigentliche Mandat umfassenden Prozesses Ansprüche gegen einen Dritten in Betracht kommen und der Mandant diesbezüglich nicht anderweitig beraten wird. Der Anwalt hat überdies die Pflicht, seinen Klienten vor Rechtsnach... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1299 CRAO §9
Rechtssatz: Selbst bei Mandaten, die nur die Vertretung in einem bestimmten Rechtsstreit umfaßt, trifft den Anwalt eine sehr strenge Pflicht, seinen Klienten vor drohenden Rechtsnachteilen zu schützen. So trifft ihn die Pflicht, auch über den ursprünglichen Auftrag hinausgehende Rechtshandlungen zu setzen, wenn dies für die Abwendung eines Schadens unbedingt erforderlich ist, sodaß sich der Anwalt nicht damit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §1002ABGB §1009RAO §9
Rechtssatz: So wie der Treuhänder einer nachträglich erteilten Weisung, die nur von einem Treuhänder ausgeht, sachlich ungerechtfertigt ist und den anderen Treugeber belastet, nicht nachkommen darf, darf er auch keine Erhöhung des Risikos (hier: durch Übernahme weiterer Treuhandschaften in Ansehung desselben Treuhandobjekts) für einen oder mehrere Treugeber herbeiführen. Die Verletzung von Informati... mehr lesen...