Norm: ABGB §1009
Rechtssatz: Der Depotvertrag als solches umfasst die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Wie jeder Verwalter hat aber auch die Bank als Verwalterin der Wertpapiere ihres Kunden die daraus erzielten Erträge, hier insbesondere aus der Einlösung der Anleihe sowie der Zinsen abzurechnen und herauszugeben. Entscheidungstexte 8 Ob 19/04h Entscheidungstext OGH 28.04.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1012
Rechtssatz: Befolgt die Zahlstellenbank als Beauftragte der Akkreditivbank deren - wenngleich im Verhältnis zum Akkreditivbegünstigten rechtswidrigen - Weisungen nicht, so kann aus diesem vertragswidrigen Verhalten ein Schadenersatzanspruch der Akkreditivbank in Betracht kommen, sofern sie die weisungswidrig erbrachten Leistungen im gleichen Zeitraum nicht ohnehin selbst in Erfüllung ihrer Vertragspflichten an den Beg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009
Rechtssatz: Die Zahlstellenbank muss als Beauftragte der Akkreditivbank deren Weisungen an sie selbst dann befolgen, wenn sie im Verhältnis zum Akkreditivbegünstigten rechtswidrig wären. Entscheidungstexte 1 Ob 38/03z Entscheidungstext OGH 02.09.2003 1 Ob 38/03z Veröff: SZ 2003/98 7 Ob 282/06f Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1041
Rechtssatz: Nahm die Zahlstellenbank den Rembours durch eine Drittbank entgegen einer von der Akkreditivbank erteilten Weisung in Anspruch, so kann die Akkreditivbank nicht entreichert sein, wenn die Zahlstellenbank damit bloß eine gültige Akkreditivforderung als deren Zessionarin einzog. Es kann dann auch die Zahlstellenbank aus dem Rembours keinen - mangels vertraglicher Deckung - ungerechtfertigten Nutzen gezogen h... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Honorar, wenn der Mandant beweist, dass und aus welchen Gründen die Leistung wertlos ist. Weist der Mandant nach, dass der Rechtsanwalt eine für den Prozessausgang wesentliche Weisung nicht befolgt hat, so ist bereits damit die einer Nichterfüllung des Anwaltsvertrags gleichkommende Schlechterfüllung bewiesen, weil es zu den Hauptpflichten des Rechtsanwalts gehört, (gesetzmäß... mehr lesen...