Norm: ABGB §1009BWG §1 Abs1 Z5WAG §11 Abs1WAG §13
Rechtssatz: Das reine Depotgeschäft, bei dem die Bank ausschließlich die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere übernimmt (§ 1 Abs 1 Z 5 BWG), ist keine Dienstleistung, die den Wohlverhaltenspflichten der §§ 11 ff WAG 1997 unterliegt. Als Verwalterin fremden Vermögens hat allerdings auch eine (bloße) Depotbank die Pflicht, die Interessen des Auftraggebers bestmöglich zu wahren und... mehr lesen...
Begründung: Der damals 19-jährige Kläger wurde als Insasse eines PKW bei einem Verkehrsunfall am 30. 7. 1993 schwer verletzt. Das Alleinverschulden am Unfall traf den Lenker des PKW, in dem der Kläger gesessen war. Der durch seine Mutter vertretene Kläger beauftragte den beklagten Rechtsanwalt ab 22. 2. 1994 mit der Betreibung der aus dem Verkehrsunfall entstandenen Schadenersatzansprüche. Aus einem nervenärztlichen Gutachten vom 20. 12. 1995, das auch dem Beklagten bekannt war, erg... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Klosterneuburg vom 17. 12. 2008 wurde über das Vermögen der Tochter der Klägerin zu ***** das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Im Rahmen des Konkursverfahrens wurde das der Klage zugrunde liegende Fahrzeug Pkw Mini Cooper S Cabrio, Baujahr 2008, das im Exekutionsverfahren zu ***** des Bezirksgerichts Klosterneuburg am 27. 10. 2008 zugunsten einer anderen Gläubigerin gepfändet worden war, dem Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Vermögensverwalter und vormals Alleingesellschafter der D***** GmbH. Durch Umwandlung gemäß §§ 2 ff UmwG wurde der Beklagte am 15. 11. 2007 deren Gesamtrechtsnachfolger. Die Streitteile kennen einander schon seit rund 20 Jahren und unterhielten in dieser Zeit geschäftliche Beziehungen. Mit Vermögensverwaltungsauftrag vom 10. 3. 2000 übergab der Kläger der D***** GmbH als Verwalterin ein Kapital von 300.000 S zur treuhändischen Verwaltung. In diesem auf 1... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war von 2004 bis 31. 12. 2008 Verwalterin der Liegenschaft *****. Nunmehrige Verwalterin ist die Dr. M***** I***** GmbH. Die Antragstellerin (Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft) begehrte, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sämtliche Auftragsschreiben, Regiescheine, Rechnungen und Belege, jeweils im Original, zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2004 bis 2008 sowie die Originalkontoauszüge vom Tag der Errichtung bis zur Schließung ein... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war selbständiger Vermögensberater und hatte die Vermittlung von stillen Beteiligungen an einer „S***** Inc.“ (im Folgenden kurz: S*****) übernommen. Wie auch andere Vermögensberater war der Beklagte vom Schweizer Staatsbürger R***** W***** damit beauftragt worden, stille Beteiligungen an dieser amerikanischen Gesellschaft zu verkaufen, deren Präsident er sei. Bis zum 31. 12. 2006 waren Veranlagungen über eine „H***** H*****“ erfolgt, hinter welcher ebenfall... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitantragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin eines 138/4248-Anteils an der EZ 272 *****, der untrennbar mit Wohnungseigentum an W 17 verbunden ist. Mit Kaufvertrag vom 26.August 2009 verkaufte die durch den Erstantragsteller als ihren Alleingeschäftsführer vertretene Zweitantragstellerin diese Liegenschaft an den Erstantragsteller. Das Erstgericht wies den Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller ab. Das Rekursgericht bestätigt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit schriftlichem Vertrag vom 11. 4. 2007 kauften die Kläger die Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem Einfamilienhaus *****, auf der zu C-LNr 10 zugunsten der S***** AG (in der Folge: Pfandgläubigerin) ein Höchstbetragspfandrecht über 250.000 EUR einverleibt war, um einen Kaufpreis von 153.500 EUR. Die beklagte Rechtsanwältin errichtete den Kaufvertrag und wurde von den Klägern und der Verkäuferin zur Treuhänderin bestellt. Dazu wurden folgende Vereinbarungen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Hofrätin Dr. Fichtenau als Vorsitzende sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Gernot Strobl, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei Ing. Klaus D*****, vertreten durch Dr. Philipp Lettowsky, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen 227.487,56 EUR sA, infolge außerorde... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helmut W*****, vertreten durch Dr. Elisabeth Scheuba, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Bernhard N*****, vertreten durch Appiano & Kramer Rechtsanwälte GmbH in Wien, und der Nebenintervenientin auf Seiten der bekl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. Sabine D*****, 2. Mag. Manfred P*****, 3. Raffaele G*****, 4. Christian G*****, 5. Katrin S*****, 6. Waldomir M*****, 7. Ulrike L*****, 8. Karin P*****, 9. Joachim H*****, 10. Thomas K*****, 11. Viktoria G*****, 12. Reinhold F****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. W***** S*****, als Masseverwalter im Konkursverfahren über das Vermögen der C***** GmbH, *****, gegen die beklagte Partei T***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Walter Rinner, Rechtsanwalt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Univ.-Prof. Dr. H***** S*****, vertreten durch Dr. Josef Klaunzer, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei M***** U***** I*****, vertreten durch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1013
Rechtssatz: Nach § 1009 ABGB ist der Gewalthaber verpflichtet, dem Gewaltgeber alle persönlichen Vorteile herauszugeben, die ihm aus irgendeinem mit der Geschäftsführung im inneren Zusammenhang stehenden Grund zugekommen sind, weil in einem solchen Fall grundsätzlich die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass diese Vorteile auf die getroffenen Entscheidungen einen dem Geschäftsherrn nachteiligen Einfluss haben konnte. Nac... mehr lesen...