RS OGH 2026/2/11 11Os23/77; 13Os108/77; 10Os94/78; 10Os163/79; 11Os167/79; 12Os51/80; 12Os66/80; 9Os

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Veröffentlicht am 26.04.1977
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Rechtssatz

Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß jeder Mensch bei einer Blutalkoholkonzentration von über drei Promille zurechnungsunfähig ist. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an.

BGH vom 23.10.1973, 1 StR 448/73; Veröff: GoltdArch 1974,344

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0089826

Im RIS seit

26.04.1977

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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