RS OGH 1977/9/15 12Os124/77, 12Os123/78, 10Os123/78, 10Os95/79, 12Os156/79, 13Os142/80, 11Os116/80,

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Veröffentlicht am 15.09.1977
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Norm

StGB §153 Abs1

Rechtssatz

Der dem anderen zugefügten Vermögensnachteil muss kein dauernder sein; der Wille, den Schaden später abdecken zu können und nicht mit einem bleibenden Schaden gerechnet zu haben, ist daher irrelevant.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0099015

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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