Norm
GOG §91Rechtssatz
Ein Fristsetzungsantrag gemäß § 91 GOG setzt voraus, dass ein Gericht mit der Vornahme einer Verfahrenshandlung säumig ist.Ein Fristsetzungsantrag gemäß Paragraph 91, GOG setzt voraus, dass ein Gericht mit der Vornahme einer Verfahrenshandlung säumig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0059248Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.01.2025