Salzburger Tierzuchtverordnung 2010 - S.TZV (Sbg. T 2010 S) Fundstelle (weggefallen)

Salzburger Tierzuchtverordnung 2010 - S.TZV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.07.2025 bis 31.12.9999
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. Mai 2010 über die Tierzucht im Land Salzburg (Salzburger Tierzuchtverordnung 2010 - S.TZV (Sbg. T 2010 S) LGBl Nr 41/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 28 des Salzburger Tierzuchtgesetzes 2009 - S.TZG, LGBl Nr 38/2009, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1Fundstelle seit 07.07.2025 weggefallen. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich und Ziele

§ 2 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Anerkennung von eigenen Zuchtorganisationen

1. Unterabschnitt

Festlegungen von eigenen Zuchtorganisationen

§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Festlegungen von eigenen

Zuchtorganisationen

§ 4 Form und Inhalt des Zuchtprogramms

§ 5 Zuchtpopulation einer Rasse

§ 6 Zuchtziel

§ 7 Zuchtmethode

§ 8 Zuchtbuch- oder Zuchtregisterordnung

§ 9 System der Tierkennzeichnung

§ 10 System der Aufzeichnungen im Zuchtbuch oder Zuchtregister

§ 11 Melde- und Erfassungssystem

§ 12 System der internen Kontrolle

§ 13 Leistungsprüfung

§ 14 Zuchtwertschätzung

§ 15 Zuchtverwendung selektierter Tiere

§ 16 Erfolgskontrolle

§ 17 Prüfeinsatz

§ 18 Grundsätze der Ursprungszuchtbuch-Organisation

§ 19 Gegenstände der Anerkennung und Änderungen von

Festlegungen

2. Unterabschnitt

Sonstige Voraussetzungen für die Anerkennung von eigenen
Zuchtorganisationen

§ 20 Ausreichende Zuchtpopulation

§ 21 Funktionsfähigkeit der Zuchtorganisation

§ 22 Fachliche Eignung zur Durchführung von Leistungsprüfungen

und Zuchtwertschätzungen

3. Unterabschnitt

Mitteilungsverfahren zur Anerkennung für einen
grenzüberschreitenden Tätigkeitsbereich

§ 23 Schriftverkehr mit Tierzuchtbehörden außerhalb des Landes

Salzburg

3. Abschnitt

Tätigwerden von Zuchtorganisationen

§ 24 Zuchtbuch- und Zuchtregisterführung

§ 25 Veröffentlichung von Ergebnissen von Leistungsprüfungen

und Zuchtwertschätzungen

§ 26 Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Rinder, Schweine,

Schafe und Ziegen

§ 27 Zuchtbescheinigungen für Equiden

§ 28 Jahresbericht

§ 29 Durchführung von Prüfeinsätzen

§ 30 Grundsätze für die Durchführung von Leistungsprüfungen

und Zuchtwertschätzungen

4. Abschnitt

Besamungswesen, Embryotransfer

§ 31 Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen

und Embryonen

§ 32 Belegscheine, Besamungsscheine, Embryoübertragungsscheine

und Aufzeichnungen

§ 33 Ausbildung zum Besamungstechniker

§ 34 Ausbildung zum Eigenbestandsbesamer

§ 35 Anerkennung fremder Ausbildungsnachweise

§ 36 Abgabe zur Verwendung und Verwendung von Samen im

Prüfeinsatz im Land Salzburg

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 37 Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten

§ 38 In- und Außerkrafttreten

§ 39 Übergangsbestimmungen

§ 40 Umsetzungshinweise

Anlagen

Anlage 1 Inhalte von Belegscheinen gemäß § 32 Abs 1

Anlage 2 Inhalte von Besamungsscheinen gemäß § 32 Abs 1 Anlage 3 Inhalte von Embryoübertragungsscheinen gemäß § 32 Abs 1

Anlage 4 Ausbildungseinrichtungen für Besamungstechniker gemäß § 33 Abs 8

Anlage 5 Ausbildungseinrichtungen für Eigenbestandsbesamer

gemäß § 34 Abs 3

Stand vor dem 07.07.2025

In Kraft vom 01.07.2010 bis 07.07.2025
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. Mai 2010 über die Tierzucht im Land Salzburg (Salzburger Tierzuchtverordnung 2010 - S.TZV (Sbg. T 2010 S) LGBl Nr 41/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 28 des Salzburger Tierzuchtgesetzes 2009 - S.TZG, LGBl Nr 38/2009, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1Fundstelle seit 07.07.2025 weggefallen. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich und Ziele

§ 2 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Anerkennung von eigenen Zuchtorganisationen

1. Unterabschnitt

Festlegungen von eigenen Zuchtorganisationen

§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Festlegungen von eigenen

Zuchtorganisationen

§ 4 Form und Inhalt des Zuchtprogramms

§ 5 Zuchtpopulation einer Rasse

§ 6 Zuchtziel

§ 7 Zuchtmethode

§ 8 Zuchtbuch- oder Zuchtregisterordnung

§ 9 System der Tierkennzeichnung

§ 10 System der Aufzeichnungen im Zuchtbuch oder Zuchtregister

§ 11 Melde- und Erfassungssystem

§ 12 System der internen Kontrolle

§ 13 Leistungsprüfung

§ 14 Zuchtwertschätzung

§ 15 Zuchtverwendung selektierter Tiere

§ 16 Erfolgskontrolle

§ 17 Prüfeinsatz

§ 18 Grundsätze der Ursprungszuchtbuch-Organisation

§ 19 Gegenstände der Anerkennung und Änderungen von

Festlegungen

2. Unterabschnitt

Sonstige Voraussetzungen für die Anerkennung von eigenen
Zuchtorganisationen

§ 20 Ausreichende Zuchtpopulation

§ 21 Funktionsfähigkeit der Zuchtorganisation

§ 22 Fachliche Eignung zur Durchführung von Leistungsprüfungen

und Zuchtwertschätzungen

3. Unterabschnitt

Mitteilungsverfahren zur Anerkennung für einen
grenzüberschreitenden Tätigkeitsbereich

§ 23 Schriftverkehr mit Tierzuchtbehörden außerhalb des Landes

Salzburg

3. Abschnitt

Tätigwerden von Zuchtorganisationen

§ 24 Zuchtbuch- und Zuchtregisterführung

§ 25 Veröffentlichung von Ergebnissen von Leistungsprüfungen

und Zuchtwertschätzungen

§ 26 Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Rinder, Schweine,

Schafe und Ziegen

§ 27 Zuchtbescheinigungen für Equiden

§ 28 Jahresbericht

§ 29 Durchführung von Prüfeinsätzen

§ 30 Grundsätze für die Durchführung von Leistungsprüfungen

und Zuchtwertschätzungen

4. Abschnitt

Besamungswesen, Embryotransfer

§ 31 Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen

und Embryonen

§ 32 Belegscheine, Besamungsscheine, Embryoübertragungsscheine

und Aufzeichnungen

§ 33 Ausbildung zum Besamungstechniker

§ 34 Ausbildung zum Eigenbestandsbesamer

§ 35 Anerkennung fremder Ausbildungsnachweise

§ 36 Abgabe zur Verwendung und Verwendung von Samen im

Prüfeinsatz im Land Salzburg

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 37 Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten

§ 38 In- und Außerkrafttreten

§ 39 Übergangsbestimmungen

§ 40 Umsetzungshinweise

Anlagen

Anlage 1 Inhalte von Belegscheinen gemäß § 32 Abs 1

Anlage 2 Inhalte von Besamungsscheinen gemäß § 32 Abs 1 Anlage 3 Inhalte von Embryoübertragungsscheinen gemäß § 32 Abs 1

Anlage 4 Ausbildungseinrichtungen für Besamungstechniker gemäß § 33 Abs 8

Anlage 5 Ausbildungseinrichtungen für Eigenbestandsbesamer

gemäß § 34 Abs 3

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