Oö. Tierzuchtverordnung 2009 (Oö. TZV 2009) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Tierzuchtverordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.10.2021 bis 31.12.9999

§ 1

Allgemeines

§ 2

Begriffsbestimmungen

ABSCHNITT 2

ANERKENNUNG VON ZUCHTORGANISATIONEN UND DEREN ÄNDERUNG

Unterabschnitt 1

Festlegungen von Zuchtorganisationen

§ 3

Allgemeine Anforderungen an Festlegungen

§ 4

Form und Inhalt des Zuchtprogramms

§ 5

Zuchtpopulation einer Rasse

§ 6

Zuchtziel

§ 7

Zuchtmethode

§ 8

Zuchtbuch- oder Zuchtregisterordnung

§ 9

System der Tierkennzeichnung

§ 10

System der Aufzeichnungen im Zuchtbuch oder Zuchtregister

§ 11

Melde- und Erfassungssystem

§ 12

System der internen Kontrolle

§ 13

Leistungsprüfung

§ 14

Zuchtwertschätzung

§ 15

Zuchtverwendung selektierter Tiere

§ 16

Erfolgskontrolle

§ 17

Prüfeinsatz

§ 18

Grundsätze der Ursprungszuchtbuch-Organisation

§ 19

Gegenstände der Anerkennung und Änderungen von Festlegungen

Unterabschnitt 2

Sonstige Voraussetzungen für die Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 20

Ausreichende Zuchtpopulation

§ 21

Funktionsfähigkeit

§ 22

Fachliche Eignung zur Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

Unterabschnitt 3

Mitteilungsverfahren zur Anerkennung für einen grenzüberschreitenden Tätigkeitsbereich

§ 23

Schriftverkehr mit Tierzuchtbehörden außerhalb des Bundeslandes

ABSCHNITT 3

TÄTIGWERDEN VON ZUCHTORGANISATIONEN

§ 24

Zuchtbuch- und Zuchtregisterführung

§ 25

Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Ergebnissen von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 26

Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen

§ 27

Zuchtbescheinigungen für Equiden

§ 28

Jahresbericht

§ 29

Durchführung von Prüfeinsätzen

§ 30

Grundsätze für die Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

ABSCHNITT 4

BESAMUNGSWESEN, EMBRYOTRANSFER

§ 31

Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen

§ 32

Belegschein, Besamungsschein, Embryoübertragungsschein, Aufzeichnungen

§ 33

Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zur Besamungstechnikerin oder zum Besamungstechniker

§ 34

Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zur Eigenbestandsbesamerin oder zum Eigenbestandsbesamer

§ 35

Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang

§ 36

Abgabe zur Verwendung und Verwendung von Samen im Prüfeinsatz im Bundesland

ABSCHNITT 5

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 37

Übergangsbestimmungen

§ 38

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Oö. Tierzuchtverordnung 2009 (Oö. TZV 2009) Fundstelle seit 28.10.2021 weggefallen.

Stand vor dem 28.10.2021

In Kraft vom 28.11.2009 bis 28.10.2021

§ 1

Allgemeines

§ 2

Begriffsbestimmungen

ABSCHNITT 2

ANERKENNUNG VON ZUCHTORGANISATIONEN UND DEREN ÄNDERUNG

Unterabschnitt 1

Festlegungen von Zuchtorganisationen

§ 3

Allgemeine Anforderungen an Festlegungen

§ 4

Form und Inhalt des Zuchtprogramms

§ 5

Zuchtpopulation einer Rasse

§ 6

Zuchtziel

§ 7

Zuchtmethode

§ 8

Zuchtbuch- oder Zuchtregisterordnung

§ 9

System der Tierkennzeichnung

§ 10

System der Aufzeichnungen im Zuchtbuch oder Zuchtregister

§ 11

Melde- und Erfassungssystem

§ 12

System der internen Kontrolle

§ 13

Leistungsprüfung

§ 14

Zuchtwertschätzung

§ 15

Zuchtverwendung selektierter Tiere

§ 16

Erfolgskontrolle

§ 17

Prüfeinsatz

§ 18

Grundsätze der Ursprungszuchtbuch-Organisation

§ 19

Gegenstände der Anerkennung und Änderungen von Festlegungen

Unterabschnitt 2

Sonstige Voraussetzungen für die Anerkennung von Zuchtorganisationen

§ 20

Ausreichende Zuchtpopulation

§ 21

Funktionsfähigkeit

§ 22

Fachliche Eignung zur Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

Unterabschnitt 3

Mitteilungsverfahren zur Anerkennung für einen grenzüberschreitenden Tätigkeitsbereich

§ 23

Schriftverkehr mit Tierzuchtbehörden außerhalb des Bundeslandes

ABSCHNITT 3

TÄTIGWERDEN VON ZUCHTORGANISATIONEN

§ 24

Zuchtbuch- und Zuchtregisterführung

§ 25

Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Ergebnissen von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 26

Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen

§ 27

Zuchtbescheinigungen für Equiden

§ 28

Jahresbericht

§ 29

Durchführung von Prüfeinsätzen

§ 30

Grundsätze für die Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

ABSCHNITT 4

BESAMUNGSWESEN, EMBRYOTRANSFER

§ 31

Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen

§ 32

Belegschein, Besamungsschein, Embryoübertragungsschein, Aufzeichnungen

§ 33

Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zur Besamungstechnikerin oder zum Besamungstechniker

§ 34

Zulassungsvoraussetzung, Inhalt, Dauer und Abschluss der Ausbildung zur Eigenbestandsbesamerin oder zum Eigenbestandsbesamer

§ 35

Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang

§ 36

Abgabe zur Verwendung und Verwendung von Samen im Prüfeinsatz im Bundesland

ABSCHNITT 5

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 37

Übergangsbestimmungen

§ 38

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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