Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft:
1. | die Verordnung der Oö. Landesregierung über den Betrieb von Besamungsstationen und Embryotransfereinrichtungen, LGBl. Nr. 43/1998; | |||||||||
2. | die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Durchführung und Methoden der Leistungsprüfung sowie die Feststellung des Zuchtwerts bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, LGBl. Nr. 44/1998; | |||||||||
3. | die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Anerkennung von Ausbildungsstätten und die Ausbildungslehrgänge für künstliche Besamung und Eizellen- und Embryoübertragung, LGBl. Nr. 45/1998; | |||||||||
4. | die Verordnung der Oö. Landesregierung über Tierzuchtorganisationen, LGBl. Nr. 46/1998. |
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