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(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden folgende Vorschriften, soweit sie im Bereich des Landes Burgenland noch in Geltung stehen, aufgehoben:
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(3) Sofern auf Bundesgesetze verwiesen wird, gelten diese in folgender Fassung:
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(4) § 8 Abs. 3, § 25 Abs. 2, § 30 Abs. 1 bis 5, § 31 Abs. 1 bis 3, § 38 Z 3 und 4, § 41 Abs. 1, § 42 Abs. 6, die Überschrift zu § 43 und § 43 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden folgende Vorschriften, soweit sie im Bereich des Landes Burgenland noch in Geltung stehen, aufgehoben:
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(3) Sofern auf Bundesgesetze verwiesen wird, gelten diese in folgender Fassung:
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(4) § 8 Abs. 3, § 25 Abs. 2, § 30 Abs. 1 bis 5, § 31 Abs. 1 bis 3, § 38 Z 3 und 4, § 41 Abs. 1, § 42 Abs. 6, die Überschrift zu § 43 und § 43 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.