Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis nach § 8 Abs 1 VerG 2002 sind solche, die ihre Wurzel in einer Vereinsmitgliedschaft haben; dazu gehören Auseinandersetzungen zwischen dem Verein und Mitgliedern üb... mehr lesen...
Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis nach § 8 Abs 1 VerG 2002 sind solche, die ihre Wurzel in einer Vereinsmitgliedschaft haben; dazu gehören Auseinandersetzungen zwischen dem Verein und Mitgliedern üb... mehr lesen...
Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis nach § 8 Abs 1 VerG 2002 sind solche, die ihre Wurzel in einer Vereinsmitgliedschaft haben; dazu gehören Auseinandersetzungen zwischen dem Verein und Mitgliedern üb... mehr lesen...
Vereinsgesetzlich ist zwischen Errichtung und Entstehung des Vereines zu unterscheiden. Die Errichtung ist mit der Vereinbarung von Statuten erfolgt. Die Errichtung des Vereines setzt den Gründungswillen der Gründer u... mehr lesen...
Vereinsgesetzlich ist zwischen Errichtung und Entstehung des Vereines zu unterscheiden. Die Errichtung ist mit der Vereinbarung von Statuten erfolgt. Die Errichtung des Vereines setzt den Gründungswillen der Gründer u... mehr lesen...
Der Beschluss eines Vereinsorgans kann auch wegen der Art seines Zustandekommens gegen die guten Sitten verstoßen und deshalb nichtig sein, da § 7 VerG 2002 keine Beschränkung auf eine inhaltliche Sittenwidrig... mehr lesen...
Die Nichteinhaltung des vereinsinternen Instanzenzugs bei Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis begründet nach nunmehr hRsp (vorläufig/befristet/temporär) Unzulässigkeit des Rechtswegs und kann dah... mehr lesen...
Ein Verein kann gemäß §29 Abs1 VerG behördlich aufgelöst werden, wenn er gegen Strafgesetze verstößt, seinen statutenmäßigen Wirkungskreis überschreitet oder überhaupt... mehr lesen...
Jeder Bescheid, der entgegen den Bestimmungen des VerG - also ohne dass eine der in §12 Abs1 VerG umschriebenen Voraussetzungen vorliegt - die beabsichtigte Bildung eines Vereins nicht gestattet, verletzt das verfassungs... mehr lesen...
Ein Verein im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 ist ein auf Dauer angelegter, mit Rechtpersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestim... mehr lesen...
Zu § 30 Abs. 5:Die Vereinsbehörde kann einen bestellten Abwickler zufolge § 30 Abs. 5 zweiter Satz VerG jederzeit von seiner Funktion entheben; ein Anspruch des bestellten Abwicklers, nur bei Vorliegen bestimmt... mehr lesen...
Zu § 29 Abs 4:Ein Rechtsanspruch des Vereines auf Bestellung oder Nichtbestellung eines Abwicklers ist nicht normiert. Vielmehr hat die Vereinsbehörde diese Entscheidung anhand der Grundsätze der Sparsamkeit, R... mehr lesen...
Auch ein ideeller Verein kann erwerbswirtschaftlich tätig sein und eine auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit zulässigerweise ausüben (vgl. hiezu das Erkenntnis vom 24. Juni 2003, Zl. 98/01/0201). mehr lesen...
Hallo liebe Forumsmitglieder! Eine Bekannte von mir hat sich vor einiger Zeit ein Pferd zugelegt und nun einige Schwierigkeiten bekommen. Die Sache ist sehr lang und kompliziert aber ich versuche mich so kurz und verständlich ... mehr lesen...
Zu Punkt 1: Vertragsanalyse: 2 Verträge: Kaufvertrag gemäß §§ 861, 1053 ABGB und Dienstleistungsvertrag gemäß §§ 861, 1151 Abs 1 erster HS ABGB. Dienstleistungsvertrag: Ein Vertrag, der eine geschulte fachmännische Person zur Ausbildung einer anderen Person über eine gewisse Zeit weg verpflic... mehr lesen...
Ich habe mir vor ein paar jahren ein Produkt im einzelhandel gekauft. Den code verwendet, installiert und als alles bereit war, gab es einen Lizenzvertrag den ich annehmen musste oder das produkt nicht verwenden durfte. nun ei... mehr lesen...
Ich habe ein Verständnisproblem zu Honorarnoten von Gutachten am Sozialgericht Wiener Neustadt. Konkret geht es um die Position Durchsicht bereits befundeter Röntgenaufnahmen und eines MRT Bildes. Berechnet wurden (von zwei ve... mehr lesen...
Sehr geehrte Damen und Herren , Ich bin Brasilianerin und mein Sohne Österreicher. Mein Sohn hat anderen Familiennamen als ich. Ich bin geschieden und will in Dezember nach Brasilien fahren (nur zu besuchen). Obsorge (Kind): §1... mehr lesen...
Die Zuständigkeit für die Änderung des Familiennamens Ihres Kindes liegt beim Standesamt. Setzen Sie sich dazu am besten mit Ihrem Standesamt (Wohnsitzgemeinde) in Verbindung. Bezüglich der Ermächtigung würde ich Ihnen raten, das brasilianische Konsulat in Österreich zu kontaktieren. mehr lesen...
Hallo Forumsmitglieder, ich brauche eure Hilfe. Ich hatte vor 15 Tagen beim Gericht in Bludenz einen Vergleich mit einem nichtzahlenden Auftraggeber geschlossen. Bis heute habe ich keine Ausfertigung des gerichtlichen Vergleic... mehr lesen...
Hallo liebe Forenmitglieder! Ich betreibe ein kleines Unternehmen, in der Fotografen Branche. Mein Geschäftspartner hat mir seit Dezember 2012 eine offene Rechnung nicht bezahlt (1300 euro). Ich habe keine Klage eingereicht, ... mehr lesen...