§ 347 UGB Sorgfaltspflicht

UGB - Unternehmensgesetzbuch

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Wer aus einem Geschäft, das auf seiner Seite unternehmensbezogen ist, einem anderen zur Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen.

In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 347 UGB


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 347 UGB selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

2 Entscheidungen zu § 347 UGB


Entscheidungen zu § 347 UGB


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

1 Diskussion zu § 347 UGB


unternehmerische Sorgfaltspflicht im Webshop? von Pseudonym_23 zum § 347 UGB

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

folgender Fall: Ein österreichischer Webshop vertreibt online Elektronikgeräte. Eine österreichische Firma wählt versehentlich ein Gerät aus, das nur für den amerikanischen Markt (unterschiedliche Volt bzw. Stecker) geeignet ist aus und bestellt es. Muss der Unternehmer rückfragen ob wirklich... mehr lesen...

§ 347 UGB | 1 Antwort | 2632 Aufrufe | 13.08.13

Sie können zu § 347 UGB eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 346 UGB
§ 348 UGB