§ 15 ZvVG Entsprechende Anwendung von Vorschriften

ZvVG - Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Auf Strafen nach diesem Teil sind §§ 6 bis 8 sowie § 9 Abs. 1 und 2 und § 10 anzuwenden. Auf Strafen nach diesem Teil sind Paragraphen 6 bis 8 sowie Paragraph 9, Absatz eins und 2 und Paragraph 10, anzuwenden.

In Kraft seit 19.06.2015 bis 31.12.9999
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