§ 20 ZvVG Vollziehung

ZvVG - Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

In Kraft seit 19.06.2015 bis 31.12.9999
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