§ 24 ZNV Übergangsbestimmungen

ZNV - Zivilluftfahrt-Vorfall- und Notfall-Maßnahmen-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehende Bescheide gemäß der Zivilluftfahrt- Such- und Rettungsdienstverordnung 1999 (ZSRV 1999), BGBl. II Nr. 376, gelten als auf Grund dieser Verordnung erlassen. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehende Bescheide gemäß der Zivilluftfahrt- Such- und Rettungsdienstverordnung 1999 (ZSRV 1999), Bundesgesetzblatt , römisch zwei Nr. 376, gelten als auf Grund dieser Verordnung erlassen.

In Kraft seit 05.12.2020 bis 31.12.9999
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