1.Ziffer eins einmotorige Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse bis einschließlich 2 000 kg: | ||
Erster Buchstabe des Eintragungszeichens | A, C, D oder K | |
| Die Buchstaben D und K bleiben für Flugzeuge mit mehr als 3 Sitzplätzen vorbehalten | |
2.Ziffer 2 einmotorige Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von mehr als 2 000 kg bis | ||
einschließlich 5 700 kg:
Erster Buchstabe des Eintragungszeichens | E | |
3.Ziffer 3 mehrmotorige Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse bis einschließlich 5 700 kg: | ||
Erster Buchstabe des Eintragungszeichens | F | |
4.Ziffer 4 ein- und mehrmotorige Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von mehr als | ||
5 700 bis einschließlich 14 000 kg: | ||
Erster Buchstabe des Eintragungszeichens | G | |
5.Ziffer 5 mehrmotorige Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von mehr als 14 000 | ||
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