Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Die Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen haben zu enthalten:
1.Ziffer einsdie Entgelteordnung (§ 26) unddie Entgelteordnung (Paragraph 26,) und
2.Ziffer 2die Benützungsregelungen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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