1.Ziffer eins Unvereinbarkeitsbestimmungen, welche festlegen, dass das Personal der Zertifizierungsstelle keiner weiteren, mit der Ausübung ihrer Tätigkeit unvereinbaren Geschäftstätigkeit nachgeht,
2.Ziffer 2 Implementierung von Stellvertreterregelungen im Falle identifizierter Interessenkonflikte,
3.Ziffer 3 Verschwiegenheitsklauseln, sowie
4.Ziffer 4 Weisungsfreiheit gegenüber den Zertifizierungswerbern oder -inhabern.
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