Anl. 3 ZASS-AV Weiterbildung in der Prophylaxeassistenz

ZASS-AV - ZASS-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Inhalt

Mindeststunden

Leistungs-feststellung

Block 1 Grundlagenvertiefung (Vertiefende Anatomie, Physiologie und Pathologie des Zahnhalteapparates, der Zähne und der Mundhöhle)

16

Kommissionelle Abschlussprüfung

Block 2 Karies- und Parodontitisprophylaxe (theoretische Aspekte der Prophylaxe, professionelle Mundhygiene und Parondontologie, zahnmedizinische, präventive Maßnahmen, Motivation, Hilfsmittel, Fluoridanwendung, zahnärztliche Photographie)

24

Block 3 Weiterführende Diagnostik und Therapie

24

Mindeststunden/GESAMT

64

Praktischer Teil

Inhalt

Mindeststunden

Leistungs-feststellung

Block 1 Befunderhebung

16

Dokumentation

Block 2 Praktische Übungen am Modell und Phantom

24

Block 3 Praktische Übungen an Ausbildungsteilnehmern/-innen und Patienten/-innen

40

Mindeststunden/GESAMT

80

Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind mindestens 30 Befundungen am Dienstort durchzuführen.

In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
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