Der/Die Absolvent/in hat im Rahmen der Weiterbildung folgende Kompetenzen zu erwerben:
I. Beschaffung und Übernahme von Befunden:römisch eins. Beschaffung und Übernahme von Befunden:
II. Motivierung zur Verhaltensänderung durch Aufklärung, Anleitung und Überwachung:römisch zwei. Motivierung zur Verhaltensänderung durch Aufklärung, Anleitung und Überwachung:
III. Durchführung präventiver und therapeutischer Maßnahmen:römisch drei. Durchführung präventiver und therapeutischer Maßnahmen:
IV. Sicherstellen der Arbeitsabläufe im Praxisteam und am eigenen Arbeitsplatz:römisch vier. Sicherstellen der Arbeitsabläufe im Praxisteam und am eigenen Arbeitsplatz:
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