Anl. 4 ZASS-AV Prophylaxeassistenz – Qualifikationsprofil

ZASS-AV - ZASS-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Der/Die Absolvent/in hat im Rahmen der Weiterbildung folgende Kompetenzen zu erwerben:

I. Beschaffung und Übernahme von Befunden:römisch eins. Beschaffung und Übernahme von Befunden:

  • StrichaufzählungErheben von Plaque- und Zahnsteinbefall
  • StrichaufzählungPlaqueindizes, Blutungsindizes
  • StrichaufzählungBeurteilen und Dokumentation der gingivalen Entzündung
  • StrichaufzählungDurchführung von Speicheltests
  • StrichaufzählungErheben von PGU bzw. im Bedarfsfall eines Parodontalstatus
  • StrichaufzählungMund- und Gesichtsphotographie
  • StrichaufzählungDokumentation des parodontalen Entzündungsgrads
  • StrichaufzählungSensibilitätstest im Recall (nur nach Rücksprache mit dem/der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs)
  • ––StrichaufzählungAbnahme und Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen und Risiko-Tests
  • StrichaufzählungAufzeichnen von Veränderungen an der Zahnhartsubstanz und den parodontalen Geweben, Beurteilung und Meldung an den Angehörigen des zahnärztlichen Berufes
  • StrichaufzählungAuffällige Veränderungen der Mundschleimhaut an den Angehörigen des zahnärztlichen Berufes weiterleiten

II. Motivierung zur Verhaltensänderung durch Aufklärung, Anleitung und Überwachung:römisch zwei. Motivierung zur Verhaltensänderung durch Aufklärung, Anleitung und Überwachung:

  • StrichaufzählungAufklärung über Ursachen, Verlauf und Folgen von Karies, Gingivitis und parodontalen Erkrankungen
  • Strichaufzählungpatientenspezifische Motivation zur Verhaltensänderung
  • Strichaufzählungbedarfsorientierte Instruktion von karies- und parodontalprophylaktischen Maßnahmen
  • Strichaufzählungoralprophylaktische Ernährungsberatung
  • StrichaufzählungDurchführung und Kontrolle des bedarfsorientierten, individuellen Prophylaxeprogramms
  • Strichaufzählungdetaillierte Information für die Durchführung von lokaler dentaler Softchemo- und Chemoprävention und über präventive zahnmedizinische Möglichkeiten

III. Durchführung präventiver und therapeutischer Maßnahmen:römisch drei. Durchführung präventiver und therapeutischer Maßnahmen:

  • StrichaufzählungProfessionelle Zahnreinigung (bedarfsorientierte Arbeitssystematik)
  • StrichaufzählungHerstellen von sauberen Verhältnissen in der Mundhöhle
  • Strichaufzählungprophylaktische Maßnahmen (z.B. Ernährungsfragen, Anleitung zur Interdentalraumreinigung)
  • Strichaufzählunglokale Anwendung von zahnhalsdesensibilisierenden Mitteln

IV. Sicherstellen der Arbeitsabläufe im Praxisteam und am eigenen Arbeitsplatz:römisch vier. Sicherstellen der Arbeitsabläufe im Praxisteam und am eigenen Arbeitsplatz:

  • Strichaufzählungsonstiger Einsatz im Praxisteam
  • Strichaufzählungfachgerechte Wartung und Entsorgung von Apparaten und Materialien
  • StrichaufzählungOrganisation und Durchführung des individuellen Recallsystems
  • StrichaufzählungKorrespondenz
  • StrichaufzählungBeschaffung und Lagerhaltung von Prophylaxehilfsmitteln
In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
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