Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024
Als politische Parteien im Sinne dieses Gesetzes gelten
1.
die im Wiener Landtag/Gemeinderat vertretenen politischen Parteien,
2.
die in den Bezirksvertretungen vertretenen politischen Parteien,
im Folgenden kurz als Parteien bezeichnet.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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