§ 43 WPFG (Wertpapierfirmengesetz), Einbeziehung von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests - JUSLINE Österreich
§ 43 WPFG Einbeziehung von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Die FMA hat Investmentholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests miteinzubeziehen.
In Kraft seit 01.02.2023 bis 31.12.9999
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