§ 7 WFV

WFV - Wohnbauförderungsverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

 

Haushaltsgröße

Haushalts-Jahreseinkommen

Haushalts-Monatseinkommen

(1/12 des Jahreseinkommens)

 
 

 

in €

in €

 
 

eine Person

47.520

3.960

 
 

zwei Personen

72.600

6.050

 
 

drei Personen

77.880

6.490

 
 

vier Personen

87.120

7.260

 
 

fünf Personen

92.400

7.700

 
 

sechs Personen

98.340

8.195

 
 

mehr als sechs Personen

105.600

8.800

 

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
 

 

 

 

 
  1. 2.

    Haushaltsgröße

    Haushalts-Jahreseinkommen

    Haushalts-Monatseinkommen

    (1/12 des Jahreseinkommens)

     

     

    in €

    in €

     

    eine Person

    35.880

    2.990

     

    zwei Personen

    55.200

    4.600

     

    drei Personen

    59.340

    4.945

     

    vier Personen

    66.240

    5.520

     

    fünf Personen

    70.380

    5.865

     

    sechs Personen

    74.520

    6.210

     

    mehr als sechs Personen

    80.040

    6.670

     

    1. (2) Abweichend zu Abs 1 Z 1 und 2 wird der Bestimmung des höchstzulässigen Einkommens zu Grund gelegt:
In Kraft seit 28.09.2022 bis 31.12.9999
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