Die Hauptgruppen umfassen die Dienststellen folgender Bereiche:
1. | Magistrat der Stadt Wien mit Ausnahme der unter Z 2 bis 6 fallenden Dienststellen und Verwaltungsgericht Wien (Hauptgruppe I); | |||||||||
2. | Gesundheitsverbund (Hauptgruppe II); | |||||||||
3. | Wasserwerke, Friedhöfe, Bäder, Stadtreinigung und Fuhrpark, einschließlich des Dienstkraftwagenbetriebes (Hauptgruppe III); | |||||||||
4. | WIENER STADTWERKE Holding, WIENER LINIEN und BESTATTUNG WIEN (Hauptgruppe IV); | |||||||||
5. | ENERGIE WIEN (Hauptgruppe V); | |||||||||
6. | Wiener Netze (Hauptgruppe VI). | |||||||||
Den in Z 4 bis 6 enthaltenen Bereichsbezeichnungen sind die unmittelbar vor der Betriebsaufnahme im Sinn des § 1 Abs. 1 des Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetzes gültigen Organisationsstrukturen zugrunde zu legen. |
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