Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Hauptgruppen umfassen die Dienststellen folgender Bereiche:
1. | Magistrat der Stadt Wien mit Ausnahme der unter Z 2 bis 6 fallenden Dienststellen und Verwaltungsgericht Wien (Hauptgruppe I); | |||||||||
2. | Wiener Gesundheitsverbund (Hauptgruppe II); | |||||||||
3. |
| |||||||||
4. | WIENER STADTWERKE Holding, WIENER LINIEN und BESTATTUNG WIEN (Hauptgruppe IV); | |||||||||
5. | ENERGIE WIEN (Hauptgruppe V); | |||||||||
6. | Wiener Netze (Hauptgruppe VI). | |||||||||
Den in Z 4 bis 6 enthaltenen Bereichsbezeichnungen sind die unmittelbar vor der Betriebsaufnahme im Sinn des § 1 Abs. 1 des Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetzes gültigen Organisationsstrukturen zugrunde zu legen. |
Die Hauptgruppen umfassen die Dienststellen folgender Bereiche:
1. | Magistrat der Stadt Wien mit Ausnahme der unter Z 2 bis 6 fallenden Dienststellen und Verwaltungsgericht Wien (Hauptgruppe I); | |||||||||
2. | Wiener Gesundheitsverbund (Hauptgruppe II); | |||||||||
3. |
| |||||||||
4. | WIENER STADTWERKE Holding, WIENER LINIEN und BESTATTUNG WIEN (Hauptgruppe IV); | |||||||||
5. | ENERGIE WIEN (Hauptgruppe V); | |||||||||
6. | Wiener Netze (Hauptgruppe VI). | |||||||||
Den in Z 4 bis 6 enthaltenen Bereichsbezeichnungen sind die unmittelbar vor der Betriebsaufnahme im Sinn des § 1 Abs. 1 des Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetzes gültigen Organisationsstrukturen zugrunde zu legen. |