Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Liquide Mittel umfassen Kassen- und Bankguthaben sowie kurzfristige Termineinlagen; diese sind zum Nominalwert zu bewerten. Als Zahlungsmittelreserven vorgesehene liquide Mittel sind gesondert auszuweisen.
In Kraft seit 20.10.2015 bis 31.12.9999
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