§ 10 VPG Inkrafttreten

VPG - Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2026
  1. (1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2023 treten in Kraft:In der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2023, treten in Kraft:
    1. 1.Ziffer eins§ 4 Abs. 3, § 7, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 mit 15. Juni 2023;Paragraph 4, Absatz 3,, Paragraph 7,, Paragraph 8, Absatz eins und Paragraph 9, Absatz eins, mit 15. Juni 2023;
    2. 2.Ziffer 2(Verfassungsbestimmung) § 4 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 mit 15. Juni 2023.(Verfassungsbestimmung) Paragraph 4, Absatz 2 und Paragraph 9, Absatz 2, mit 15. Juni 2023.
In Kraft seit 15.06.2023 bis 31.12.9999
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