§ 1 VPG Ziel

VPG - Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2026

Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, ABl. Nr. L 173 vom 9.7.2018 S. 25, in österreichisches Recht umgesetzt. Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, Amtsblatt Nummer L 173 vom 9.7.2018 Seite 25, in österreichisches Recht umgesetzt.

In Kraft seit 14.04.2021 bis 31.12.9999
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