§ 19 VEVO 2022 (Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022), Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Bestimmungsstaates - JUSLINE Österreich
§ 19 VEVO 2022 Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Bestimmungsstaates
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Die Einfuhr von Tieren, Waren und Gegenständen, die für einen anderen Staat oder ein anderes Gebiet gemäß Anlage 1 der Union bestimmt sind, ist verboten, wenn die Sendung den veterinär- und hygienerechtlichen Vorschriften des Bestimmungsstaates oder –gebietes nicht entspricht.
In Kraft seit 06.01.2023 bis 31.12.9999
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