§ 22 VEVO 2022 Wiedereinfuhr von Tieren

VEVO 2022 - Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Wiedereinfuhr von Tieren ist nur unter den Bedingungen der harmonisierten Einfuhr oder den Bedingungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2074 in Bezug auf Vorschriften für spezifische amtliche Kontrollen von Sendungen von Tieren und Waren, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen der Eingang in ein Drittland verwehrt wurde, ABl. Nr. L 316 vom 06.12.2019, S. 6, gestattet. Die Wiedereinfuhr von Tieren ist nur unter den Bedingungen der harmonisierten Einfuhr oder den Bedingungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019 aus 2074, in Bezug auf Vorschriften für spezifische amtliche Kontrollen von Sendungen von Tieren und Waren, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen der Eingang in ein Drittland verwehrt wurde, Amtsblatt Nummer L 316 vom 06.12.2019, Seite 6, gestattet.

In Kraft seit 06.01.2023 bis 31.12.9999
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