Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Angaben gemäß Art. 14 Abs. 1 lit. i der Verordnung (EU) 2019/6 umfassen insbesondere: Die Angaben gemäß Artikel 14, Absatz eins, Litera i, der Verordnung (EU) 2019/6 umfassen insbesondere:
1.Ziffer einsbesondere Warnhinweise
2.Ziffer 2besondere Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Anwendung bei den Zieltierarten
3.Ziffer 3besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwenderin bzw. den Anwender
4.Ziffer 4besondere Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf den Umweltschutz
5.Ziffer 5sonstige Vorsichtsmaßnahmen
6.Ziffer 6Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder Legeperiode, Fortpflanzungsfähigkeit
7.Ziffer 7Wechselwirkungen, insbesondere mit anderen Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln
8.Ziffer 8mögliche Symptome bei einer Überdosierung sowie Maßnahmen für den Fall einer Überdosierung, wenn dies aus Gründen der Tierarzneimittelsicherheit geboten erscheint
9.Ziffer 9besondere Anwendungsbeschränkungen und besondere Anwendungsbedingungen
10.Ziffer 10wesentliche Inkompatibilitäten.
In Kraft seit 29.01.2025 bis 31.12.9999
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