§ 14 VetGIV Registrierte homöopathische Tierarzneimittel

VetGIV - Vet-GebrauchsinformationsV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Auf registrierte homöopathische Tierarzneimittel finden gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) 2019/6 die §§ 3, 6, 7, 8 und 11, sofern zutreffend, Anwendung. Auf registrierte homöopathische Tierarzneimittel finden gemäß Artikel 16, der Verordnung (EU) 2019/6 die Paragraphen 3, 6, 7, 8 und 11, sofern zutreffend, Anwendung.

In Kraft seit 29.01.2025 bis 31.12.9999
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