§ 5 VEMF Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für schwangere Arbeitnehmerinnen

VEMF - Verordnung elektromagnetische Felder

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Für schwangere Arbeitnehmerinnen gelten die Auslösewerte (Referenzwerte) und Expositionsgrenzwerte (Basisgrenzwerte) für den Schutz der allgemeinen Bevölkerung vor Exposition durch elektromagnetische Felder gemäß der Empfehlung des Rates 1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz), ABl. Nr. L 199/59 vom 30. Juli 1999.

In Kraft seit 01.08.2016 bis 31.12.9999
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