§ 35 VbF 2023 Bemessung der Schutzstreifen

VbF 2023 - Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Breite der Schutzstreifen muss den folgenden Absätzen entsprechend von der Außenseite der Auffangwanne bemessen sein. Entleerte Behälter für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie 1, 2 oder 3, die Reste von brennbaren Flüssigkeiten oder Dämpfe enthalten, gelten hinsichtlich der Bemessung der Schutzstreifenbreite als gefüllt. Die Schutzstreifen mehrerer Lagerbereiche dürfen einander überschneiden.
  2. (2)Absatz 2,Bei der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie 1, 2 oder 3 müssen folgende Schutzstreifen eingehalten sein:
    1. 1.Ziffer einsbei bis zu 1 000 l: 5 m,
    2. 2.Ziffer 2bei mehr als 1 000 l bis zu 10 000 l: von 5 m auf 10 m ansteigend,
    3. 3.Ziffer 3bei mehr als 10 000 l bis zu 100 000 l: von 10 m auf 30 m ansteigend,
    4. 4.Ziffer 4bei mehr als 100 000 l: 30 m.
  3. (3)Absatz 3,Bei der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie 4 müssen folgende Schutzstreifen eingehalten sein:
    1. 1.Ziffer einsbei bis zu 40 000 l: 3 m,
    2. 2.Ziffer 2bei über 40 000 l: 5 m.
  4. (4)Absatz 4,Bei gemeinsamer Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrenkategorien 1, 2 oder 3 mit solchen der Gefahrenkategorie 4 muss die Breite des Schutzstreifens nach der Menge an brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrenkategorien 1, 2 oder 3 bemessen sein.
In Kraft seit 01.07.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 35 VbF 2023


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 35 VbF 2023 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 35 VbF 2023


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 35 VbF 2023


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 35 VbF 2023 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 34 VbF 2023
§ 36 VbF 2023