§ 45 VbF 2023 Füllstellen an Tankstellen

VbF 2023 - Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Füllstellen an Tankstellen müssen den Anforderungen des § 39 Abs. 1 und 2, des § 43 Abs. 3 und 4, des § 44 Abs. 3 sowie den Anforderungen der Absätze 2 bis 5 entsprechen.Füllstellen an Tankstellen müssen den Anforderungen des Paragraph 39, Absatz eins und 2, des Paragraph 43, Absatz 3 und 4, des Paragraph 44, Absatz 3, sowie den Anforderungen der Absätze 2 bis 5 entsprechen.
  2. (2)Absatz 2,Im Bereich von Füllstellen an Tankstellen muss eine Abstellfläche für Tankfahrzeuge eingerichtet sein, die von anderen Flächen durch Gefälle und Rinnen oder Aufkantungen abgetrennt sein muss. Die Abstellfläche muss mindestens den Wirkbereich zuzüglich einer Ablauf- oder Staufläche bis zur Abtrennung umfassen.
  3. (3)Absatz 3,Die Einrichtungen der Füllstelle (Füllschränke und Füllschächte) müssen ausreichend dicht und beständig gegen die umzufüllenden brennbaren Flüssigkeiten ausgeführt sein sowie für die zu erwartenden mechanischen Beanspruchungen geeignet sein.
  4. (4)Absatz 4,Füllstellen für Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge und Füllstellen für Gasöle zu Heizzwecken müssen als konstruktiv getrennte Einrichtungen ausgeführt sein.
  5. (5)Absatz 5,Am Füllanschluss eines mittels Gaspendelverfahrens zu befüllenden Behälters muss durch eine deutlich sichtbare und gut lesbare Aufschrift darauf hingewiesen sein, dass die Befüllung nur unter Anwendung dieses Verfahrens erfolgen darf.
In Kraft seit 01.03.2023 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 45 VbF 2023


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 45 VbF 2023 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 45 VbF 2023


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 45 VbF 2023


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 45 VbF 2023 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 44 VbF 2023
§ 46 VbF 2023