§ 48 VbF 2023 Übergangs- und Schlussbestimmungen

VbF 2023 - Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Geschlechtsneutrale Bezeichnung

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

In Kraft seit 01.03.2023 bis 31.12.9999
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