§ 52 VbF 2023 Notifikation

VbF 2023 - Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (kodifizierter Text), ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015 S. 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2022/0013/A).Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (kodifizierter Text), Amtsblatt Nummer L 241 vom 17.09.2015 Seite 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2022/0013/A).
  2. (2)Absatz 2,Die Verordnung BGBl. II Nr. 141/2024 wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 notifiziert (Notifikationsnummer 2024/0051/AT).Die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 141 aus 2024, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 notifiziert (Notifikationsnummer 2024/0051/AT).
In Kraft seit 01.07.2024 bis 31.12.9999
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